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Hinausstellung |
| 16:1 |
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Eine Hinausstellung kann gegeben werden bei:
a) Fouls und ähnlichen Regelwidrigkeiten im Verhalten zum Gegenspieler (5:5, 8:2), die entsprechend Regel
8:3 nicht in die Kategorie der "progressiven Bestrafung" fallen.
b) progressiv zu bestrafenden Regelwidrigkeiten (8:3);
c) Regelwidrigkeiten bei der Ausführung eines formellen Wurfs durch die gegnerische Mannschaft (15:7);
d) unsportlichem Verhalten durch einen Gegenspieler oder Mannschaftsoffiziellen (8:4). |
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| 16:2 |
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Eine Hinausstellung ist zu geben bei:
a) Wechselfehler oder regelwidrigem Betreten der Spielfläche (4:13-14).
b) wiederholten, progressiv zu bestrafenden Regelwidrigkeiten (8:3).
c) wiederholtem unsportlichen Verhalten eines Spielers auf der Spielfläche oder ausserhalb (8:4).
d) wiederholtem unsportlichen Verhalten eines Mannschaftsoffiziellen.
e) Nichtfallenlassen oder Nichtniederlegen des Balles bei Freiwurf-Entscheidung gegen die Mannschaft in Ballbesitz
(13:5).
f) wiederholten Regelwidrigkeiten bei der Ausführung eines formellen Wurfs durch die andere Mannschaft (15:7).
g) Disqualifikation eines Spielers oder Mannschaftsoffiziellen während der Spielzeit (16:8, Absatz 2).
h) unsportlichem Verhalten eines Spielers vor Wiederaufnahme des Spiels, nachdem er gerade eine Hinausstellung
erhalten hat (16:12). |
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| 16:3 |
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Die Hinausstellung ist dem fehlbaren Spieler und dem Zeitnehmer/Sekretär vom Schiedsrichter
durch das vorgeschriebene Hinausstellungszeichen, d.h. abgewinkelter Arm mit dem gefassten Handgelenk (Handzeichen
Nr. 14), deutlich anzuzeigen. |
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| 16:4 |
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Während der Hinausstellungszeit darf der hinausgestellte Spieler nicht am Spiel
teilnehmen und die Mitspieler dürfen ihn nicht auf der Spielfläche ersetzen.
Die Hinausstellung beginnt mit der Wiederaufnahme des Spiels durch Pfiff.
Hinausgestellte Spieler dürfen ersetzt werden oder das Spielfeld wieder betreten, sobald es einen Ballbesitzwechsel
zwischen den beiden Mannschaften gegeben hat (siehe Regel 16 Kommentar 2). |
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| 16:5 |
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Die zweite Hinausstellung eines Spielers bedingt dessen Disqualifikation.
Eine Disqualifikation wegen zwei Hinausstellungen ist grundsätzlich nur bis zur Beendigung des laufenden Spiels
wirksam (Regel 16 Kommentar 3) und als Tatsachenfeststellung der Schiedsrichter anzusehen (Sie wird im Spielberichtsbogen
nicht aufgeführt). |
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Disqualifikation |
| 16:6 |
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Eine Disqualifikation ist auszusprechen bei:
a) Betreten der Spielfläche durch einen nicht teilnahmeberechtigten Spieler (4:4);
b) Wiederholtes unsportliches Verhalten durch einen Mannschafts-Offiziellen, nachdem einer von ihnen bereits hinausgestellt
wurde (16:2d, 8:4).
c) Regelwidrigkeiten, welche die Gesundheit des Gegenspielers gefährden (8:5).
d) Regelwidrigkeiten des Torhüters, wenn er beim "Shoot out" seinen Torraum verlässt und die
Gesundheit des Gegenspielers gefährdet (8:5 - Aktionen welche deutlich zum Körper des Gegenspielers gehen
und nicht das Ziel haben, den Ball zu spielen).
e) grob unsportlichem Verhalten eines Spielers oder Mannschaftsoffiziellen auf oder ausserhalb der Spielfläche
(8:6).
f) Tätlichkeit eines Spielers ausserhalb der Spielzeit, d.h. vor Spielbeginn oder während einer Pause
(8:7; 16:16b, d);
g) Tätlichkeit eines Mannschaftsoffiziellen (8:7).
h) einer zweiten Hinausstellung desselben Spielers (16:5).
i) wiederholt unsportlichem Verhalten eines Spielers oder Mannschaftsoffiziellen während einer Pause (16:16d). |
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| 16:7 |
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Die Disqualifikation ist dem fehlbaren Spieler oder Offiziellen und dem Zeitnehmer/Sekretär
vom Schiedsrichter nach Time-out durch Hochhalten der Roten Karte deutlich anzuzeigen (Handzeichen Nr. 13; die
"Rote Karte" sollte ein Format von etwa 9 x 12 cm haben). |
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| 16:8 |
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Die Disqualifikation eines Spielers oder eines Mannschaftsoffiziellen gilt immer für
den Rest der Spielzeit. Der Spieler oder Offizielle muss die Spielfläche und den Auswechselraum sofort verlassen.
Nach dem Verlassen der Spielfläche und des Auswechselraums darf der Spieler oder Offizielle in keiner Form
Kontakt zur Mannschaft haben.
Eine Disqualifikation verringert die Zahl der Spieler oder Offiziellen, die der Mannschaft zur Verfügung stehen
(ausgenommen 16:16b).
Disqualifizierte Spieler dürfen ersetzt werden, sobald es einen Ballbesitzwechsel zwischen den beiden Mannschaften
gegeben hat (siehe Regel 16 Kommentar 2). |
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| 16:9 |
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Eine Disqualifikation (ausser wegen der 2. Hinausstellung - 16:6h) muss von den Schiedsrichtern
für die zuständigen Instanzen im Spielprotokoll dargelegt werden. |
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| 16:10 |
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Wird ein Torwart oder Spieler beim "Shoot out" wegen unsportlichen Verhaltens
oder grob unsportlichem Verhaltens bestraft kann dies nur mit einer Disqualifikation geschehen. |
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Ausschluss |
| 16:11 |
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Ein Ausschluss ist
auszusprechen bei:
Tätlichkeit eines Spielers (gemäß der Definition in 8:7) während der Spielzeit, auch ausserhalb
der Spielfläche. |
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| 16:12 |
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Der Ausschluss ist dem fehlbaren Spieler und dem Zeitnehmer/Sekretär von den Schiedsrichtern
nach Time-out durch das vorgeschriebene Handzeichen 15, d.h., die über den Kopf gekreuzten Arme, deutlich
anzuzeigen. |
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| 16:13 |
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Der Ausschluss gilt immer für den Rest der Spielzeit, und die Mannschaft muss
auf der Spielfläche mit einem Spieler weniger spielen.
Der ausgeschlossene Spieler darf nicht ersetzt werden und muss die Spielfläche sowie den Auswechselraum sofort
verlassen. Nach dem Verlassen der Spielfläche und des Auswechselraums darf der Spieler in keiner Form Kontakt
zur Mannschaft haben. |
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| 16:14 |
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Ein Ausschluss muss von den Schiedsrichtern für die zuständigen Instanzen
im Spielprotokoll dargelegt werden (17:12). |
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Mehr als ein Verstoß in derselben Situation |
| 16:15 |
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Wird von einem Spieler oder Mannschaftsoffiziellen gleichzeitig oder in direkter Folge
vor dem Wiederanpfiff mehr als eine Regelwidrigkeit begangen und erfordern diese Verstöße verschiedene
Strafen, ist grundsätzlich nur die schwerwiegendste Strafe auszusprechen. Das ist immer der Fall, wenn eine
der Regelwidrigkeiten eine Tätlichkeit ist. |
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Regelwidrigkeiten ausserhalb der Spielzeit |
| 16:16 |
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Unsportliches Verhalten, grob unsportliches Verhalten oder eine Tätlichkeit seitens
eines Spielers oder Mannschaftsoffiziellen am Ort der Wettkampfstätte, aber ausserhalb der Spielzeit, ist
wie folgt zu ahnden:
Vor dem Spiel:
a) bei unsportlichem Verhalten mit Ermahnung (16:1d).
b) bei grob unsportlichem Verhalten oder einer Tätlichkeit mit Disqualifikation (16:6e-g), wobei die Mannschaft
aber mit 8 Spielern und 4 Offiziellen beginnen darf.
Während einer Pause:
c) bei unsportlichem Verhalten mit Ermahnung.
d) bei wiederholtem oder grob unsportlichem Verhalten oder einer Tätlichkeit mit Disqualifikation (16:6b,
e-g, i). Im Falle wiederholt unsportlichen Verhaltens hebt dies die Regeln 16:2c-d auf, die während der Spielzeit
gelten.
Bei einer Disqualifikation während einer Pause darf die Mannschaft auf der Spielfläche mit derselben
Anzahl von Spielern wie vor der Pause antreten.
Nach dem Spiel:
e) schriftliche Meldung.
Kommentar 1: die Spielzeit
Die in Regeln 16:1, 16:2, 16:6 und 16:11 beschriebenen Situationen umfassen allgemein während der Spielzeit
begangene Regelwidrigkeiten.
Zur Spielzeit zählen die "Time Outs", das "Golden Goal" und das "Shoot out",
jedoch nicht die Pausen.
Kommentar 2: der Ballbesitzwechsel
Grundsätzlich ist der "Ballbesitzwechsel" entsprechend der Bedeutung des Wortes - Wechsel des Ballbesitzes
zwischen den beiden Mannschaften - anzuwenden.
Ausnahmen und Erläuterung:
a) Zu Beginn der zweiten Halbzeit, des "Golden Goals" und des "Shoot out" dürfen hinausgestellte
Spieler ersetzt werden oder das Spielfeld wieder betreten.
b) Bei einer Hinausstellung des verteidigenden Spielers ausgesprochen mit einem 6m-Strafwurf:
- Erzielt die angreifende Mannschaft ein Tor, kann der hinausgestellte Spieler nach dem Abwurf ersetzt werden oder
das Spielfeld wieder betreten.
- Wird kein Tor erzielt, so muss der hinausgestellte Spieler oder dessen Ersatzspieler bis zum nächsten Ballbesitzwechsel
warten bevor er das Spielfeld wieder betreten darf.
c) Bei einer zeitversetzten Hinausstellung mit Vorteilssituation:
- Die Hinausstellung beginnt in dem Moment, welche diese ausgesprochen wird - d.h. nach der Vorteilssituation und
nach der entsprechenden Entscheidung.
Kommentar 3:
"Wirksam bis zum Ende des laufenden Spiels" (16:5) bedeutet einschließlich des "Golden Goal"
sowie einschließlich des "Shoot out". |