| 17:1 |
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Jedes Spiel wird von zwei gleichberechtigten Schiedsrichtern geleitet, denen ein Zeitnehmer
und ein Sekretär zur Seite stehen. |
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| 17:2 |
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Die Aufsicht über das Verhalten der Spieler beginnt für die Schiedsrichter
mit dem Betreten der Wettkampfstätte und endet, wenn sie die Wettkampfstätte verlassen. |
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| 17:3 |
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Die Schiedsrichter sind verantwortlich für das Prüfen der Spielfläche,
der Tore und der Bälle vor Spielbeginn. Sie bestimmen, welche Bälle zum Einsatz kommen (Regel 1 und 3:1).
Ausserdem stellen die Schiedsrichter die Anwesenheit der beiden Mannschaften in vorschriftsmäßiger Spielkleidung
fest, prüfen das Spielprotokoll und die Ausrüstung der Spieler. Sie tragen dafür Sorge, dass die
Zahl der Spieler und Offiziellen im Auswechselraum innerhalb der Grenzen liegt und stellen die Anwesenheit und
Identität der beiden "Mannschaftsverantwortlichen" fest. Jegliche Unstimmigkeiten sind zu beseitigen
(4:2-3 und 4:8-10). |
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| 17:4 |
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Das Losen wird von einem der Schiedsrichter in Gegenwart des anderen Schiedsrichters
und beider Mannschaftskapitäne vorgenommen (2:1). |
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| 17:5 |
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Zu Spielbeginn platziert sich ein Schiedsrichter ausserhalb der Seitenlinie gegenüber
dem Zeitnehmertisch; sein Anpfiff startet die Zeitmessanlage (2:5).
Der andere Schiedsrichter platziert sich in der Spielfeldmitte. Nach dem Anpfiff eröffnet er das Spiel mit
dem Schiedsrichterwurf (2:2, 10:1-2).
Während des Spiels müssen die Schiedsrichter von Zeit zu Zeit die Seiten wechseln. |
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| 17:6 |
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Die Schiedsrichter wählen ihre Position auch so, dass sie den Auswechselbereich
beider Mannschaften kontrollieren können (17:11, 18:1). |
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| 17:7 |
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Grundsätzlich muss das ganze Spiel von denselben Schiedsrichtern geleitet werden.
In ihrer Verantwortung zur Gewährleistung des Spielablaufs im Einklang mit den Spielregeln müssen sie
jede Regelwidrigkeit ahnden (ausgenommen 13:2 und 14:2).
Fällt einer der Schiedsrichter während des Spiels aus, leitet der andere das Spiel alleine. (Für
IHF- und Kontinent-Veranstaltungen wird die Situation entsprechend dem jeweiligen Reglement gehandhabt.) |
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| 17:8 |
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Wenn beide Schiedsrichter bei einer Regelwidrigkeit gegen dieselbe Mannschaft pfeifen,
aber unterschiedlicher Auffassung über die Höhe der Bestrafung sind, gilt immer die schwerwiegendste
Strafe. |
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| 17:9 |
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a) Wenn beide Schiedsrichter unterschiedlicher Auffassung über die Vergabe der
Punkte bei einem Torerfolg sind, gilt die gemeinsame Entscheidung (siehe Kommentar).
b) Wenn beide Schiedsrichter bei einer Regelwidrigkeit pfeifen oder der Ball die Spielfläche verlassen hat,
und die beiden Schiedsrichter gegensätzlicher Auffassung darüber sind, welche Mannschaft in Ballbesitz
kommen soll, gilt die gemeinsame Entscheidung (siehe Kommentar).
Ein Time-out ist Pflicht. Nach klarem Handzeichen über die Spielfortsetzung wird das Spiel wieder angepfiffen(2:8f,
15:3b).
Kommentar:
Die gemeinsame Entscheidung wird von den Schiedsrichtern nach einer kurzen Absprache erzielt. Wenn sie nicht zu
einer gemeinsamen Entscheidung gelangen, hat die Meinung des Feldschiedsrichters Vorrang. |
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| 17:10 |
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Beide Schiedsrichter beobachten und kontrollieren die Anzeigetafel welche die Spielzeit
und das Resultat anzeigt.
Sie sind für die Kontrolle der Spielzeit verantwortlich. Entstehen Zweifel über die Richtigkeit der Zeitmessung
oder des Resultats, treffen die Schiedsrichter eine gemeinsame Entscheidung (Siehe 17:9 Kommentar). |
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| 17:11 |
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Die Schiedsrichter kontrollieren mit Hilfe vom Zeitnehmer das Aus- und Eintreten der
Auswechselspieler (17:6, 18:1). |
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| 17:12 |
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Die Schiedsrichter sind dafür verantwortlich, dass das Spielprotokoll nach dem
Spiel ordnungsgemäß ausgefüllt wird.
Ausschlüsse (16:14) und Disqualifikationen gemäß der Beschreibung in Regel 16:8 sind im Spielprotokoll
zu begründen. |
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| 17:13 |
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Entscheidungen der Schiedsrichter auf Grund ihrer Tatsachenfeststellung oder Beurteilung
sind unanfechtbar.
Nur gegen Entscheidungen, die im Widerspruch zu den Regeln stehen, kann Einspruch erhoben werden.
Während des Spiels sind nur die jeweiligen "Mannschaftsverantwortlichen" berechtigt, die Schiedsrichter
anzusprechen. |
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| 17:14 |
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Die Schiedsrichter haben das Recht, ein Spiel zu unterbrechen oder abzubrechen.
Vor einer Entscheidung, das Spiel abzubrechen, müssen alle Möglichkeiten zur Fortsetzung des Spiels ausgeschöpft
werden. |