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Regel 18
Zeitnehmer und Sekretär
18:1   Grundsätzlich hat der Zeitnehmer die Kontrolle für die Spielzeit und das Time-out.

Generell sollte der Zeitnehmer alle notwendigen Spielunterbrechungen vornehmen.

Gleichfalls hat der Sekretär die Hauptverantwortung für das Zählen der Tore, die Spielerlisten, das Spielprotokoll, das Eintreten von Spielern, die nach Spielbeginn ankommen, und das Eintreten von nicht teilnahmeberechtigten Spielern.

Andere Aufgaben, wie die Kontrolle der Zahl der Spieler und Mannschaftsoffiziellen im Auswechselraum gelten als gemeinsame Verantwortungen.

Sie helfen den Schiedsrichtern bei der Kontrolle des Aus- und Eintretens der Auswechselspieler (17:6, 17:11).

Siehe auch Erläuterung 8 zu den korrekten Verfahren beim Eingreifen von Zeitnehmer/Sekretär bei der Erfüllung einiger ihrer oben beschriebenen Verantwortungen.

Kommentar:
Bei IHF, Kontinent oder nationale Meisterschaften kann die Aufgabenteilung in anderer Weise organisiert werden.
     
18:2   Wenn keine öffentliche Zeitmessanlage vorhanden ist, muss der Zeitnehmer den Mannschaftsverantwortlichen jeder Mannschaft über die gespielte oder noch zu spielende Zeit unterrichten, insbesondere nach einem Time-out.

Wenn es keine Zeitmessanlage mit automatischem Signal gibt, übernimmt der Zeitnehmer die Verantwortung für das Auslösen des Schlusssignals zur Halbzeit und zu Spielende (siehe Kommentar 2:9).

Die Hinausstellung eines Spielers wird dem Spieler und dem Schiedsrichter vom Sekretär durch Hochhalten einer Karte bestätigt. Auf dieser Karte befindet sich eine "1" für die erste Hinausstellung und eine "2" für die zweite Hinausstellung.

zu Regel 17 zu den Erläuterungen


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