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Szene |
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Regel 8
Regelwidrigkeiten und Vergehen
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Es ist erlaubt
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| 8:1 |
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a) Arme und Hände zu benutzen, um den Ball zu blocken oder in Ballbesitz zu gelangen.
b) dem Gegenspieler mit einer offenen Hand den Ball aus jeder Richtung wegzuspielen.
c) den Gegenspieler mit dem Körper zu sperren, auch wenn er nicht in Ballbesitz ist.
d) von vorne, mit angewinkelten Armen Körperkontakt zum Gegenspieler aufzunehmen, ihn auf diese Weise zu kontrollieren
und zu begleiten. |
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Es ist nicht erlaubt : |
| 8:2 |
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a) dem Gegenspieler den Ball aus den Händen zu entreißen oder ihn herauszuschlagen.
b) den Gegenspieler mit Armen, Händen oder Beinen zu sperren oder ihn wegzudrängen.
c) den Gegenspieler zu klammern, festzuhalten, zu stoßen, ihn anzurennen oder anzuspringen.
d) den Gegenspieler mit oder ohne Ball regelwidrig zu stören, zu behindern oder zu gefährden. |
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| 8:3 |
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Bei Verstößen entsprechend Regel 8:2, bei denen sich die Aktion überwiegend
oder ausschließlich gegen den Gegenspieler und nicht gegen den Ball richtet, ist progressiv zu bestrafen.
Progressive Bestrafung bedeutet, dass es nicht ausreicht, eine bestimmte Regelwidrigkeit nur mit einem Freiwurf
oder einem 6-m-Wurf zu ahnden, weil die Regelwidrigkeit weiter reicht als die Art der Regelwidrigkeit, die normalerweise
im Kampf um den Ball auftritt.
Jede Regelwidrigkeit, die der Definition für eine progressive Bestrafung entspricht, erfordert eine persönliche
Ahndung. |
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| 8:4 |
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Körperliche und verbale Ausdrucksformen, die nicht mit dem Geiste der Sportlichkeit
vereinbar sind, gelten als unsportliches Verhalten (Beispiele: siehe Erläuterung 5). Dies gilt sowohl für
Spieler als auch Mannschaftsoffizielle auf der Spielfläche wie auch ausserhalb. Eine progressive Bestrafung
gilt auch im Falle unsportlichen Verhaltens (16:1d, 16:2c-d und 16:6b, h, i). |
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| 8:5 |
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Ein Spieler, der den Gegenspieler gesundheitsgefährdend angreift, ist zu disqualifizieren
(16:6c), insbesondere, wenn er:
a) einem in der Wurfaktion befindlichen Spieler von der Seite oder von hinten auf den Wurfarm schlägt oder
den Wurfarm zurückreißt;
b) eine Aktion so ausführt, dass der Gegenspieler an Kopf oder Hals getroffen wird;
c) mit Fuss, Knie oder in anderer Weise den Gegenspieler absichtlich am Körper trifft; dazu gehört auch
Beinstellen;
d) einen im Lauf oder im Sprung befindlichen Gegenspieler stößt oder so angreift, dass dieser dadurch
die Körperkontrolle verliert. Dies gilt auch, wenn ein Torwart seinen Torraum bei einem Gegenstoß der
gegnerischen Mannschaft verlässt;
e) einen Abwehrspieler bei einem als Direktwurf aufs Tor ausgeführten Freiwurf am Kopf trifft, unter der Voraussetzung,
dass dieser sich nicht bewegte, oder gleichfalls den Torwart mit einem 6-m-Wurf am Kopf trifft, unter der Voraussetzung,
dass der Torwart sich nicht bewegte. |
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| 8:6 |
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Grob unsportliches Verhalten durch einen Spieler oder einen Mannschaftsoffiziellen,
auf der Spielfläche oder ausserhalb (Beispiele siehe Erläuterung 6), ist mit Disqualifikation zu ahnden
(16:6e). |
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| 8:7 |
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Bei einer "Tätlichkeit" während der Spielzeit ist der fehlbare
Spieler auszuschließen (16:11-13). Eine Tätlichkeit ausserhalb der Spielzeit führt zu einer Disqualifikation
(16:6f; 16:16b, d). Ein Mannschaftsoffizieller, der sich eine Tätlichkeit zuschulden kommen lässt, wird
disqualifiziert (16:6g).
Kommentar:
Eine Tätlichkeit wird im Sinne der vorliegenden Regel als besonders starker und absichtlicher Angriff auf
den Körper einer anderen Person (Spieler, Schiedsrichter, Zeitnehmer/ Sekretär, Mannschaftsoffizieller,
Delegierter, Zuschauer, usw.) definiert. Es ist mit anderen Worten also nicht einfach eine Reflexhandlung oder
das Ergebnis unachtsamer und übertriebener Methoden beim Abwehrversuch. Anspucken wird ausdrücklich als
Tätlichkeit erachtet. |
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| 8:8 |
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Verstöße gegen Regeln 8:2-7 führen zu einem 6-m-Wurf für die gegnerische
Mannschaft (14:1), wenn der Verstoß direkt - oder indirekt wegen der dadurch verursachten Unterbrechung -
eine klare Torgelegenheit für die gegnerische Mannschaft vereitelt.
Ansonsten führt die Regelwidrigkeit zu einem Freiwurf für die gegnerische Mannschaft (13:1a-b, 13:2-3). |
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