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Erläuterungen
Besondere Umstände
Wenn äussere Umstände es erfordern (Wind, Sonnenstand, usw.), können die Schiedsrichter entscheiden, das "Shoot out" auf ein Tor zu spielen
Freiwurf-Ausführung nach dem Schlußsignal (2:10-12)
In vielen Fällen ist die Mannschaft, die Gelegenheit zur Ausführung eines Freiwurfs nach Ablauf der Spielzeit hat, nicht wirklich daran interessiert, ein Tor zu erzielen, entweder weil das Spielergebnis bereits klar ist oder weil die Position des Freiwurfs zu weit vom gegnerischen Tor entfernt ist. Obwohl die Regeln vorschreiben, dass der Freiwurf ausgeführt wird, sollten die Schiedsrichter ein angemessenes Urteil fällen und den Freiwurf als ausgeführt betrachten, wenn ein Spieler, der sich annähernd in korrekter Position befindet, den Ball einfach fallen lässt oder diesen den Schiedsrichtern aushändigt.
In den Fällen, in denen deutlich ist, dass die Mannschaft einen Torwurf versuchen will, müssen die Schiedsrichter versuchen, ein Gleichgewicht zwischen der Gewährung dieser Gelegenheit (selbst wenn es nur eine sehr geringe ist) und der Sicherstellung finden, dass die Situation nicht zu einem zeitaufwendigen und frustrierenden "Theater" verkommt. Dies bedeutet, dass die Schiedsrichter die Spieler von beiden Mannschaften geordnet und rasch in die korrekten Positionen bringen sollten, damit der Freiwurf unverzüglich ausgeführt werden kann. Die Spieler der werfenden Mannschaft müssen angewiesen und überwacht werden, dass nur ein Spieler den Ball hält. Wenn Spieler die Spielfläche zur Auswechslung verlassen wollen, müssen sie dies auf eigene Gefahr tun. Die Schiedsrichter sind nicht verpflichtet, bis zur korrekten Aufstellung der eingewechselten Spieler mit dem Anpfiff zu warten.
Die Schiedsrichter müssen zudem sehr wachsam für zu ahndende Verstöße seitens beider Mannschaften sein. Wiederholte Regelwidrigkeiten durch die Abwehrspieler müssen geahndet werden (15:7, 16:1c, 16:2f). Überdies verstoßen die Angriffsspieler häufig während der Ausführung gegen die Regeln, z.B. wenn ein oder mehrere Spieler die Freiwurflinie nach dem Pfiff, aber bevor der Ball die Hand des Werfers verlassen hat, überqueren (13:8, Absatz 3), oder der Werfer sich beim Wurf bewegt oder springt (15:2). Es ist äusserst wichtig, keine unzulässig erzielten Tore zu gewähren
Passives Spiel (7:10-11)
Allgemeine Hinweise
Die Handhabung der Regelbestimmungen zum passiven Spiel verfolgen das Ziel, unattraktive Spielweisen bzw. gezielte
Spielverzögerungen zu unterbinden. Voraussetzung ist, dass die Schiedsrichter über die gesamte Spielzeit
hinweg passive Spielweisen einheitlich erkennen und beurteilen.
Passive Spielweisen können in allen Spielphasen des Angriffs einer Mannschaft , d.h. in der Spielfeldüberbrückung,
in der Aufbau- und Abschlussphase, entstehen.
Vor allem in folgenden Spielsituationen können passive Spielweisen gehäuft auftreten:
- knapper Spielstand vor allem gegen Spielende
- Unterzahl-Situationen (Hinausstellungen von Spielern)
- Spielerische Überlegenheit einer Mannschaft, besonders im Abwehrverhalten
Anzeigen des Warnzeichens
Das Anzeigen des Warnzeichens sollte besonders in folgenden Spielsituationen vorgenommen werden:
1. Warnzeichen bei langsamem Spielerwechsel bzw. langsamer Spielfeldüberbrückung
Beobachtungskriterien sind besonders:
- Warten auf Spielerwechsel im Mittelfeld;
- Prellen des Balls am Ort;
- den Ball ohne Bedrängnis über die Mittellinie zurück in die eigene Hälfte spielen;
- Verzögerung des Anwurfs bzw. andere Wurfausführung.
2. Warnzeichen bei verspätetem Spielerwechsel in der Aufbauphase
Beobachtungskriterien sind besonders:
- alle Spieler haben ihre Angriffspositionen eingenommen;
- die Mannschaft beginnt mit einem vorbereitenden Passspiel die Aufbauphase;
- erst jetzt erfolgt ein Spielerwechsel dieser Mannschaft.
Anmerkung: Eine Mannschaft, die aus
der eigenen Hälfte heraus einen Gegenstoß spielt, diesen jedoch in der gegnerischen Hälfte nicht
bis zum Herausspielen einer Wurfgelegenheit beenden kann, darf anschließend noch zügige Spielerwechsel
vornehmen.
3. Warnzeichen bei zu langen Aufbauphasen
Grundsätzlich muss jeder angreifenden Mannschaft vor Beginn einer gezielten Angriffshandlung eine Aufbauphase
mit einem vorbereitenden Passspiel zugestanden werden.
Beobachtungskriterien für eine zu lange Aufbauphase sind:
- dem Angriff gelingt keine gezielte Angriffshandlung;
Anmerkung: Eine gezielte Angriffshandlung
liegt besonders dann vor, wenn die ballbesitzende Mannschaft taktische Angriffsmittel anwendet, einen räumlichen
Bewegungsvorsprung gegenüber der Abwehr erzielt bzw. einen deutlichen Tempowechsel gegenüber der vorbereitenden
Aufbauphase erzielt.
- häufige Ballannahmen im Stand oder in Rückwärtsbewegungen;
- mehrfaches Prellen des Balls am Ort; bei 1 gegen 1-Aktionen: frühzeitiges Abdrehen des Ballhalters, Warten
auf Spielunterbrechungen durch die Schiedsrichter, kein räumlicher Vorteil des Ballhalters im Zweikampf.
- aktive Abwehrhandlungen: Aktive Spielweisen der Abwehr verhindern den Tempowechsel des Angriffs z.B. durch Versperren
von Pass- und Laufwegen.
- Ein besonderes Beobachtungskriterium für zu lange Aufbauphasen ist es, dass der angreifenden Mannschaft
keine deutliche Temposteigerung zwischen einer Aufbau- und Abschlussphase gelingt.
4. Nach Anzeigen des Warnzeichen
Nach Anzeigen des Warnzeichens sollte der ballbesitzenden Mannschaft eine Aufbauphase von mindestens 5 Sekunden
- die Schiedsrichter sollten hier das Leistungsniveau in unterschiedlichen Alters- und Spielklassen berücksichtigen-
zugestanden werden. Gelingt nach dieser Aufbauphase kein deutlicher Tempowechsel und sind gezielte Angriffshandlungen
nicht erkennbar, sollten die Schiedsrichter dann auf passives Spiel entscheiden.
Anmerkung: Während torgefährlicher
Vorwärtsbewegungen oder Wurfansätzen des Ballhalters sollte kein passives Spiel geahndet werden.
Handhabung des Warnzeichens
Erkennt ein Schiedsrichter (Feld- oder Torschiedsrichter) eine Entwicklung zu passivem Spiel, hebt er den Arm (Handzeichen
18) um anzuzeigen, dass ein gezieltes Herausspielen einer Torwurfgelegenheit nicht erkennbar ist. Der zweite Schiedsrichter
sollte dieses Zeichen übernehmen.
Unternimmt die ballbesitzende Mannschaft keinen erkennbaren Versuch, zum Torwurf zu gelangen, entscheidet einer
der beiden Schiedsrichter auf passives Spiel.
Während eines Angriffs - er beginnt mit dem Ballbesitz und endet mit einem Torerfolg oder Ballverlust - sollte
dieses Zeichen nur einmal gegeben werden.
Nach dem Anzeigen des Warnzeichens sollten die Schiedsrichter bei der ersten Spielunterbrechung vor der Wurfausführung
das Warnzeichen noch einmal als Informationshilfe anzeigen.
Sollte nach dem Anzeigen des Warnzeichens die angreifende Mannschaft ein Team-Time-Out beantragen, so sollte das
Warnzeichen mit Wiederaufnahme des Spiels erneut angezeigt werden.
Unsportliches Verhalten (8:4, 16:1 d)
Unsportliches Verhalten kann beispielsweise sein:
a) Zurufe an den Spieler, der den 6-m-Wurf ausführt,
b) Wegstoßen des Balls mit dem Fuss bei Spielunterbrechung, damit der Gegenspieler den ihm gewährten
Wurf nicht sofort ausführen kann;
c) Beschimpfung des Gegenspielers oder eines Mitspielers;
d) Nichtherausgabe eines ins Seitenaus gelangten Balls durch einen Spieler oder Mannschaftsoffiziellen;
e) Verzögern eines formellen Wurfs;
f) Festhalten eines Gegenspielers an der Spielkleidung;
g) Nichtfreigabe des Balls durch den Torwart bei einer 6-m-Entscheidung zugunsten der gegnerischen Mannschaft;
h) wiederholtes Abwehren des Balls mit Unterschenkel oder Fuss durch einen Feldspieler;
i) wiederholtes Betreten des eigenen Torraums durch einen Abwehrspieler
j) Vortäuschen einer angeblich durch einen Gegenspieler begangenen Regelwidrigkeit.
Grob unsportliches Verhalten (8:6, 16:6e)
Grob unsportliches Verhalten kann beispielsweise sein:
a) Beleidigungen (durch Sprache, Gestik, Mimik und Körperkontakt) gegenüber einer anderen Person (Schiedsrichter,
Zeitnehmer/Sekretär, Delegierter, Offizieller, Spieler, Zuschauer etc.);
b) Wegwerfen oder -stoßen des Balls nach einer Schiedsrichterentscheidung, wenn der Ball so weit fliegt,
dass die Handlung nicht mehr als einfaches unsportliches Verhalten angesehen werden kann;
c) derart passive Haltung des Torwarts bei einer 6-m-Ausführung durch den Gegenspieler, dass der Schiedsrichter
annehmen muss, dass der Torwart nicht versucht, den 6-m-Wurf abzuwehren;
d) Revanche nehmen nach einem erlittenen Foul (im Reflex zurückschlagen);
e) den Ball während einer Spielunterbrechung bewusst auf einen Gegenspieler werfen, wenn dieses nicht als
Tätlichkeit zu bewerten ist.
Definition einer "klaren Torgelegenheit" (14:1)
Nach Regel 14:1 handelt es sich um eine "klare Torgelegenheit", wenn:
(I) ein Spieler, der bereits Ball- und Körperkontrolle an der Torraumlinie der gegnerischen Mannschaft hat,
die Gelegenheit zum Torwurf bekommt, ohne dass ein Gegenspieler in der Lage wäre, den Wurf mit zulässigen
Mitteln zu verhindern.
(II) ein Spieler, der Ball- und Körperkontrolle hat und bei einem Gegenstoß alleine auf den Torwart
zuläuft (oder -dribbelt), ohne dass ein Gegenspieler in der Lage wäre, sich vor ihn zu stellen und den
Gegenstoß zu stoppen.
(III) ein Spieler in einer Situation ist, die (I) oder (II) oben entspricht, ausser dass der Spieler noch nicht
in Ballbesitz ist, wohl aber für eine unmittelbare Ballannahme bereit ist. Die Schiedsrichter müssen
davon überzeugt sein, dass kein Gegenspieler in der Lage sein kann, die Ballannahme mit zulässigen Mitteln
zu verhindern.
(IV) ein Torwart seinen Torraum verlassen hat und ein Gegenspieler mit Ball- und Körperkontrolle eine klare
und ungehinderte Gelegenheit zum Wurf des Balls ins leere Tor hat. (Dies gilt auch, wenn sich Abwehrspieler in
Positionen zwischen dem werfenden Spieler und dem Tor befinden, doch die Schiedsrichter müssen dann die Möglichkeit
berücksichtigen, dass diese Spieler auf zulässige Weise eingreifen.)
Unterbrechung durch den Zeitnehmer (18:1)
Wenn ein Zeitnehmer das Spiel wegen Wechselfehler oder regelwidrigem Eintreten gemäß Regeln 4:4, 4:6,
4:13, 4:14 unterbricht, wird das Spiel mit einem Freiwurf für die andere Mannschaft wiederaufgenommen, normalerweise
an der Stelle des Verstoßes. Befand sich der Ball zum Zeitpunkt der Unterbrechung jedoch an einer günstigeren
Position für die andere Mannschaft sollte der Freiwurf an dieser Stelle ausgeführt werden (siehe 13:8,
Absatz 3 und 4).
Im Falle solcher Verstöße muss der Zeitnehmer das Spiel umgehend unterbrechen, ohne die allgemeinen
"Vorteilsregeln" gemäß 13:2 und 14:2 zu berücksichtigen. Wenn wegen einer solchen Unterbrechung
auf Grund eines Verstoßes seitens der abwehrenden Mannschaft eine klare Torgelegenheit vereitelt wird, muss
gemäß Regel 14:1a auf 6-m-Wurf entschieden werden.
Im Falle anderer Arten von Verstößen, die den Schiedsrichtern zu melden sind, sollte der Zeitnehmer
im allgemeinen bis zur nächsten Spielunterbrechung warten. Wenn der Zeitnehmer dennoch das Spiel unterbricht,
kann ein solcher Eingriff nicht zum Verlust des Ballbesitzes führen. Das Spiel wird mit einem Freiwurf für
die Mannschaft wiederaufgenommen, die zum Zeitpunkt der Unterbrechung in Ballbesitz war. Wenn aber die Unterbrechung
durch einen Verstoß seitens der abwehrenden Mannschaft verursacht wurde und die Schiedsrichter der Meinung
sind, dass die verfrühte Unterbrechung eine klare Torgelegenheit für die angreifende Mannschaft vereitelt
hat, muss gemäß Regel 14:1b auf 6-m-Wurf entschieden werden. Grundsätzlich führen vom Zeitnehmer/Sekretär
beobachtete und gemeldete Verstöße (ausgenommen 4:4, 4:6, 4:13, 4:14) nicht zu persönlichen Strafen.
Die Bestimmung für eine 6-m-Entscheidung laut Regel 14:1a, wie im 2. Absatz oben schon erklärt ist, trifft
auch zu, wenn ein Schiedsrichter oder Delegierter (von der IHF oder einem Kontinent- oder Nationalen Verband) das
Spiel wegen einer Regelwidrigkeit, die zu einer Ermahnung oder Strafe gegen einen Spieler oder Offiziellen der
abwehrenden Mannschaft führt, in dem Moment unterbricht, wenn die angreifende Mannschaft eine klare Torgelegenheit
hat.
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